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   SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4334/03   

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https://dejure.org/2006,22793
SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4334/03 (https://dejure.org/2006,22793)
SG Würzburg, Entscheidung vom 27.06.2006 - S 2 R 4334/03 (https://dejure.org/2006,22793)
SG Würzburg, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - S 2 R 4334/03 (https://dejure.org/2006,22793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herbeiführung einer Erledigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Widerrufs nach § 582 Zivilprozessordnung (ZPO)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4423/04

    Feststellung von Beiträgen zur Krankenversicherung ohne Anrechnung von

    Auszug aus SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4334/03
    Die Kammer hat zum Verfahren beigezogen 7 Akten der Beklagten, Akten des Sozialgerichts Würzburg in Rechtsstreitigkeiten der Klägerin (S 5 An 95/82, S 12 RA 202/96, S 12 RA 171/99, S 12 RA 249/00, S 3 KR 375/01, S 2 R 4423/04 und S 2 R 4005/06).
  • LSG Bayern, 18.09.2008 - L 20 R 600/06
    Mit Urteil vom 27.06.2006 hat das SG im Verfahren S 2 R 4334/03 WA festgestellt, dass die Klage vom 18.05.2003 durch die Klagerücknahme vom 19.08.2003 erledigt sei.

    Zu dem vom Vorsitzenden im Verfahren S 2 R 4334/03 WA eigenmächtig diktierten "Neuantrag" sage sie deutlich, dass sie ihren Antrag zum Bescheid 30.09.2002/31.03.2003 nicht zurücknehme und heute am 27.06.2006 auch keinen "Antrag" ohne konkrete schriftliche Unterlagen stelle.

    Sinngemäß beantragt die Klägerin, das Urteil des SG Würzburg vom 27.06.2006 sowie den Bescheid der Beklagten vom 30.09.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.03.2003 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, ihr die zu Unrecht abgezogenen 46, 13 EUR zurückzuzahlen, hilfsweise, das Verfahren S 2 R 4334/03 WA fortzusetzen.

    Die Klägerin wende sich mit dem Schreiben gegen die Urteile des SG Würzburg mit den Az. S 2 R 4334/03 WA, S 2 R 4423/04 und S 2 R 4005/06.

    Der Rechtsstreit S 2 R 4334/03 WA, bei dem die Klägerin die Rückzahlung von 46, 13 EUR habe erreichen wollen, habe sich durch die Klagerücknahme vom 19.08.2003 erledigt.

    Das Gericht hat die Akten des SG Nürnberg (S 2 R 4334/03 WA, S 12 RA 202/96, S 12 RA 171/99, S 12 RA 249/00, S 3 Kr 355/01 und S 5 An 96/02) sowie die Akten der Beklagten (Bände I bis VI) beigezogen.

    Ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2003 (S 2 R 4334/03 WA) ist darüber hinaus kein Anhaltspunkt dafür vorhanden, dass ein derartiger Druck auf die Klägerin ausgeübt worden sei, die Klage zurückzunehmen, dass fehlende Prozessfähigkeit anzunehmen sei (LSG NW SozEntsch § 60 Nr. 19; BVerwG 19, 159; BFH 121, 385).

  • LSG Bayern, 18.09.2008 - L 20 R 602/06

    Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner; Berücksichtigung

    Die Klägerin wende sich gegen die Urteile des SG mit den Az: S 2 R 4334/03 WA, S 2 R 4423/04 und S 2 R 4005/06.
  • SG Würzburg, 27.06.2006 - S 2 R 4423/04

    Feststellung von Beiträgen zur Krankenversicherung ohne Anrechnung von

    Die Kammer hat zum Verfahren beigezogen: 7 Akten der Beklagten, Akten des Sozialgerichts Würzburg (S 5 An 95/82, S 12 RA 202/96, S 12 RA 171/99, S 12 RA 249/00, S 3 KR 355/01, S 2 R 4334/03 WA und S 2 R 4005/06).
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